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Technische Betriebsführung bei Wust-Wind & Sonne
Einblicke in unsere Technische Betriebsführung
Jetzt die Energiewende in Bürger:innenhand mitgestalten!
20 Jahre Erfahrung im Echten Bürgermodell
Begleitung von der ersten Idee bis zum Repowering
Eigene Kaufmännische und Technische Betriebsführung
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Einblicke in unsere Technische Betriebsführung
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Kommunen schließen Kooperationsvereinbarung mit Wust - Wind & Sonne
| Allgemein | Lonnerstadt (Sonne)
Der Solarpark Lonnerstadt ist heute ans Netz gegangen!
Mit dem Bürgerwindrad Markt Erlbach beginnt die Geschichte vom Echten Bürgermodell – 30 Markt Erlbacher Bürger haben sich getraut und gemeinsam mit Unterstützung der Wust - Wind & Sonne ein Bürgerwindrad in Ihrer Heimatgemeinde gebaut.
Oft wiederholt – aber nie kopiert
15 Jahre später wurde dieses Modell bereits mehr als achtzig Mal wiederholt – aber nie kopiert. Weil wir für jedes Projekt gemeinsam mit den Akteuren vor Ort individuelle Lösungen erarbeiten. Immer mit dem Ziel, ein Echtes Bürgermodell zu verwirklichen.
Das Echte Bürgermodell steht dabei für die echte Bürgerenergiegesellschaft: Teilhabe der Menschen vor Ort, Finanzierung durch regionale Banken, eine möglichst große Wertschöpfung in der Region und die Bereitstellung einer professionellen technischen und kaufmännischen Betriebsführung über die Projektlaufzeit.
Inzwischen arbeiten wir mit einem Team aus 45 Spezialisten am Echten Bürgermodell für Wind & Sonne - um aus Ihrer Idee ein Projekt der dezentralen Energiewende in Bürgerhand werden zu lassen.
Für Sie. Für die Gemeinde. Für die Region. Für die Energiewende mit echten Bürgerenergiegesellschaften!
Hat die Idee zur Errichtung eines Wind-oder Solarparks vom lokalen Gemeinde- oder Stadtrat grünes Licht bekommen, erfolgt die Information der Bürger über das anstehende Projekt.
Projekte, die sich in dieser Phase der „Bürgerinformation“ befinden, stellen wir Ihnen hier auf unserer Website vor.
In der Rubrik „Neue Bürgerprojekte“ finden Sie alle notwendigen Informationen über unsere Projekte in Entwicklung. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, bereits vorab Ihr Interesse an einer Beteiligung zu bekunden.
Gerne informieren wir Sie per E-Mail, sobald neue Projekte in Ihrem PLZ-Bereich geplant sind. Hierzu einfach unseren Newsletter abonnieren.
60 Bürgerenergieprojekte, 370 MW installierte Leistung, 5.000 Bürger:innen
Was andere über uns sagen
„Mit den beiden Windkraftanlagen haben wir eine erneuerbare Stromversorgung für unsere Heimat. Ich danke allen die zum Gelingen des Projektes Beigetragen haben.“
Franz-Josef Sauer
1. Bürgermeister Stadt Arnstein
„Mit der Wust – Wind & Sonne haben wir einen überaus zuverlässigen Partner an unserer Seite, sodass ich mit großer Zuversicht in die Zukunft unserer Bürgerwindräder sehe.“
Bruno Thürauf
Altbürgermeister Markt Neuhof a.d.Zenn
„Professionelle Genehmigungsplanung durch juwi und erstklassiges Knowhow der WWS bei der Umsetzung eines Echten Bürgermodells haben dieses Projekt zu einem Vorzeigeprojekt für die ganze Region gemacht.“
Franz Winter
Altbürgermeister Markt Dürrwangen
„Wiwi Consult und WWS haben das Repoweringprojekt in der Energielandschaft Morbach erfolgreich umgesetzt. WWS hat das Projekt in unserem Sinne gestaltet und betreut es sympathisch und professionell.“
Andreas Hackethal
Bürgermeister Gemeinde Morbach
„Wir waren lange auf der Suche nach einem geeigneten Projektpartner für unsere geplanten Windräder. Heute können wir eindeutig sagen, dass wir mit Wust die absolut richtige Entscheidung getroffen haben.“
Herbert Krafft
Beiratsvorsitzender Bürgerwindenergie Lonnerstadt
„Durch das große Engagement der WWS war es uns trotz widrigster politischer Umstände möglich unser Projekt erfolgreich zu beenden und unseren Bürgerwindpark in Betrieb zu nehmen."
Jürgen Habel
1. Bürgermeister Stadt Langenzenn
Die Ausschüttung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Gesellschafterversammlung für das vorherige Geschäftsjahr.
Bei der Ausschüttung handelt es sich um eine Entnahme aus dem Gesellschaftsvermögen der GmbH & Co. KG. Diese Entnahme unterliegt grundsätzlich keiner Versteuerung, die Höhe der Ausschüttung kann in der Gesellschaftsversammlung mit Gesellschafterbeschluss frei entschieden werden. In Ihrer Steuerbescheinigung wird das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft auf Ihre Einlage bezogen ausgewiesen, da es sich um Einkünfte aus einem Gewerbetrieb handelt. Das steuerliche Ergebnis kann daher durchaus ein anderer Betrag sein als die Ausschüttung.
Über unseren Newsletter werden Sie regelmäßig über neue Projekte und deren Entwicklungsstand informiert. Ist ein Projekt so weit fortgeschritten, dass sich nun die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligen können, werden wir über eine Informationsveranstaltung in der Standortgemeinde über das neue Projekt informieren – Einladungen hierzu werden i. d. R. über das örtliche Mitteilungsblatt verteilt. Parallel hierzu informieren wir alle Abonnenten über unseren Newsletter über die Möglichkeit einer Beteiligung. Im Anschluss daran startet dann eine 4-8 wöchige Reservierungsphase. Nach Beendigung der Reservierungsfrist erhalten Sie wenige Wochen danach weitere Informationen zum weiteren Beteiligungsprozess.
Grundsätzlich kann jeder sich für unsere Projekte einschreiben. Unsere Philosophie ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern, welche in unmittelbarer Nähe zu einem neu geplanten Anlagenstandort oder direkt in der Standortgemeinde wohnen, eine Beteiligung zu ermöglichen. Sollten wir aufgrund der Projektgröße das benötigte Eigenkapital nicht ausschließlich mit Bürgerinnen und Bürgern aus den umliegenden Gemeinden einwerben können, erfolgt die weitere Zuteilung der Beteiligungswünsche nach dem sogenannten Zwiebelschalenprinzip. Wir bitten um Verständnis, dass wir daher leider nicht jedem Interessenten eine Beteiligung an allen Projekten ermöglichen können.
Sollten Sie an der Teilnahme an der Gesellschaftsversammlung verhindert sein, können Sie sich durch jemand anderen vertreten lassen, um Ihre Stimmrechte dennoch wahrnehmen zu können, benötigen wir eine Vertretungsvollmacht. Das Formular für eine Vollmacht können Sie sich in Ihrem geschützten Bereich herunterladen und vor der Versammlung bei uns abgeben. Gerne auch per E-Mail.
Im Nachgang zur Versammlung wird die Präsentation zusammen mit dem Protokoll ebenfalls in Ihrem geschützten Bereich zum Nachlesen eingestellt.
Bitte teilen Sie uns die geplante Übertragung mit, sobald sie hiervon wissen. Die Übertragung findet immer zum Termin 01.01. statt. Sollten die Anteile aufgrund eines Erbfalls übertragen werden, findet dies rückwirkend zum Sterbedatum statt. Übertragungen können nur zugunsten volljährigen Personen getätigt werden.
Bei einer Schenkung wird ein Schenkungs- und Abtretungsvertrag benötigt
Bei einem Verkauf wird der Kauf- u. Abtretungsvertrag benötigt
In einem Erbfall wird eine Kopie der Sterbeurkunde und das Schreiben des Nachlassgerichts oder ein Erbschein, aus welchem ersichtlich ist, wer der/die Erben sind.